Vertragsloser Zustand
Aufgerieben im Kampf ums Patientenwohl
Seit 1. Juni dieses Jahres herrscht der „vertragslose Zustand“ zwischen SVA (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) und der ÖÄK (Österreichischen Ärztekammer). Dieser Umstand kommt einer griechischen Tragödie gleich und dementsprechend glauben alle Beteiligten eher an einen tragischen Ausgang.
Die Hauptakteure dabei sind die SVA, die ÖÄK und die versicherten Selbständigen und Unternehmer, die wie Ödipus machtlos im Strom der Ereignisse treiben. Denn diese 410.000 Menschen haben einen aufrechten Zwangsvertrag mit ihrer Krankenversicherung, der SVA. Die wiederum hat aber keinen mit der ÖÄK, die den bestehenden Vertrag im Herbst letzten Jahres gekündigt hat. In den neun Monaten bis heute konnten sich die Zwei (SVA und ÖÄK) nicht auf einen neuen einigen und das hat neben „viel Verwaltungsaufwand“ für alle vor allem folgende Konsequenz:
Alle SVA-Versicherten gelten bei niedergelassenen Ärzten als Privatpatienten; das heißt sie zahlen bar (manchmal geht auch Bankomat) den Arzt, der verrechnen kann, was er will und beantragen dann eine Rückerstattung bei der SVA, die wie bisher 80% der im nicht mehr geltenden Gesamtvertrag festgelegten Tarife rückerstattet. Gleichzeitig zahlen die SVA-Versicherten alias Privatpatienten weiterhin Beitragsvorauszahlungen in voller Höhe. Die Ärztekammer hingegen hat „ihren Ärzten“ neue Mindesthonorare nahegelegt, die im Schnitt 20% über den bisherigen Tarifen liegen mit dem Hinweis, dass nach oben hin rein rechtlich keine Grenze mehr liegt. Übrigens verfügen 60% der Betroffenen über ein monatliches Einkommen unter 1000,-. Klassische Großverdiener eben.
Historischer Hintergrund
SVA-Versicherte zahlten für Leistungen der Ärzte viel, konkret zwischen 50% und 100% mehr als Patienten der Gebietskrankenkassen (GKK). Das ist „historisch gewachsen“ (ÄK), damit „Unternehmer überhaupt versichert sind“ (SVA). Seit 2004 wurden deshalb die Honorare für niedergelassene Vertragsärzte nicht erhöht, sondern nur Einmalzahlungen geleistet. Im September 2009 einigten sich die SVA und die ÖÄK auf eine Tariferhöhung von 4% bei gleichzeitiger Senkung der Tarife von Labors und Gruppenpraxen um 22%. Die SVA forderte darüber hinaus eine „abgestimmte Finanzpfadbasis“ bis 2015, um die Tarifunterschiede zwischen SVA und GKK weiter zu verringern. Daraufhin brach die Ärztekammer die Verhandlungen ab und kündigte den Gesamtvertrag. Seit dem arbeiten die beiden an einem „kreativen Weg“. So brachte die SVA im Mai in die Verhandlungen Überlegungen zu etwas „völlig Neuem“ ein, das später die Ärztekammer als „Care Management“ bezeichnet. Konkretes erfährt man nicht, nur dass das Patientenwohl im Vordergrund stehe. Nun gut. Der Vertrag, der Selbständigen eine Krankenversorgung mit zumindest nur 20% Selbstbehalt sicherte, sollte mit Ende 2009 auslaufen. Nachdem die SVA die Bundesschiedskommission anrief, verlängerte sich der Vertrag bis zur nächsten Tagung ebendieser im März 2010, bei der eine weitere Verlängerung um 3 Monate beschlossen wurde. In dieser Zeit, so scheint es, haben die beiden Streitparteien viel Zeit damit zugebracht, Ärzte auf den Vertragslosen Zustand vorzubereiten und eher weniger, einen neuen Gesamtvertrag auszuarbeiten. Leitl (SVA- und WK-Obmann) bot daher der ÄK an, den alten Vertrag weiterzuführen, was von Vizepräsident der ÄK Günther Wawrowsky als „unmöglich und zynisch, wenn nicht frivol“ abgelehnt wurde.
Cui bono?
Abgesehen von der Tatsache, dass immer der andere schuld ist und alle nur an das Wohl der Patienten denken ist bisher folgendes passiert:
Seit November letzten Jahres informiert die Ärztekammer die betroffenen Ärzte darüber, wann der Vertragslose Zustand (endlich) eintritt. So meinte auch die ÄK Steiermark in Richtung SVA im Jänner 2010: „Damit Sie diese Partnerschaft und den Geist einer Gleichberechtigung wieder schätzen lernen, sollten Sie den vertragslosen Zustand kennenlernen (…)“.
Im März verschickte die SVA Briefe an die Ärzte mit der Bitte, weiter über die E-Card mit der SVA abzurechnen. Als Anreiz gab es 4% mehr auf die Tarife und kostenlosen Rechtsbeistand gegen disziplinar- und wettbewerbsrechtliche Schritte der Ärztekammer. Diese nämlich droht allen Ärzten, die SVA-Patienten weiter „normal“ behandeln, also mit der SVA abrechnen mit ebendiesen rechtlichen Maßnahmen und mit dem Entzug von Einzelverträgen. (Leitfaden der Kammer für Ärzte). Auf eine Anfrage eines Einzelunternehmers per Mail antwortete Arthur Wechselberger, Vizepräsident der ÄK: „Leider ist es so, dass die Gebietskassentarife nicht kostendeckend sind (…) Hier hat die GKK als Selbstverwaltungskörper mit 80% der Patienten der Kassenpraxis eine starke Verhandlungsposition. Das ergibt einen Mengenrabatt, den eine kleinere Kasse, wie z.B. die SVA, deren Patientenantiel in der Kassenpraxis unter 10% ausmacht, wohl auch, aber nicht in diesem Ausmaß hat. Wenn Sie wollen, findet also tatsächlich eine Quersubventionierung statt (…)“. Er gab auch an, dass in den letzten 20 Jahren die meisten SVA-Versicherten von „Barzahlern“ zu Sachleistungsbeziehern wurden, was bei den Ärzten zu Rückgängen in den Einnahmen führte. Das Problem zumindest ist jetzt also gelöst.
In einer Aussendung an die Ärzte schrieb die Kammer: „Die vertragsfreie Zeit bringt für Sie viele Vorteile: keine chefärztliche Bewilligung, kein ABS, keine Limitierung! Keine Vertragspartnerkontrollen! SVA-Versicherte sind im vertragsfreien Zustand PRIVATPATIENTEN.“
Leitl selbst findet die Lage „nicht so dramatisch“. Es gäbe auch sonst Versicherte, die sich selbst um den Arzt ihrer Wahl und die Höhe der Tarife kümmern.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass der Einfluss der Wirtschaftskammer in der SVA in letzter Zeit gestiegen ist. Zusätzlich steht noch ein großer Brocken an: die „Ärzte GmbHs“, wo noch unklar ist, der die vertreten darf, die Ärztekammer oder die Wirtschaftskammer. Irgendwie wirkt das Ganze also doch wie ein Kampf um Geld und Macht. Ein Roulette ohne Einsatz, denn das Risiko tragt nur einer: der Patient.
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