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Rückzahlung der zu viel bezahlten Rechnung

Rückzahlung, der zu viel bezahlten Rechnung in der vertraglosen Zeit an die “Versicherten”. Da muss dann halt auch die ÄK als Mitschuldige notfalls in die Tasche greifen.

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Alten Vertrag wieder herstellen, bis zum neuen Vertrag

Sofortiges Inkrafttreten der alten Vertrages auf unbestimmte Zeit bis zum Abschluss eines neuen
Mecki Ingelrock

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Vertretung der Selbstständigen

eine – der menge an kleinen selbständigen – angepasste und würdige vertretung in der wko, denn wenn die tun würde wofür wir sie bezahlen, dann hätten wir das problem vermutlich gar nicht.
Daniela Stockenhuber

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